Statistischer Ausweis von Anzahlungen im CO

Sofern eine Anzahlung nicht ausschließlich auf ein (echtes) CO-Objekt kontiert wird, sondern auf Anlage und CO-Objekt, wird die Anzahlung auf der Anlage fortgeschrieben und nicht zusätzlich im CO, weil ansonsten nach der CO-Abrechnung die Anzahlung doppelt in der Anlagenbuchhaltung vorliegen würde.

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In diesem Fall kann die Anzahlung im CO als statistisches Ist unter dem Werttyp 11 fortgeschrieben werden, nicht als statistische Anzahlung, da es im CO aus technischer Sicht nur echte – Werttyp 12 – und keine statistischen Anzahlungen gibt. Im Standard-Berichtswesen kann eine solche Anzahlung daher nicht anhand ihres Werttyps von Istwerten unterschieden werden, sondern lediglich anhand der separaten Kostenart. Derartige Kostenarten sind vom Kostenartentyp 90 („Statistische Kostenart für Bilanzkonto“).

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