Bei der Niederstwertermittlung nach Gängigkeit (Transaktion MRN2) auf Basis von Materialbelegen werden standardmäßig nur Bewegungen ohne Sonderbestandskennzeichen berücksichtigt, da das entsprechende Customizing nur die Angabe der zu berücksichtigenden Bewegungsarten vorsieht, nicht aber eine weiter gehende Differenzierung nach Sonderbestandskennzeichen. Aufgrund dessen …
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Niederstwertermittlung nach Gängigkeit für Sonderbestände
Veröffentlicht von Ulrich Fahrnschon
am 15. März 2013
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