Wenn Kundenauftragspositionen keine Kostenträger sind, werden bspw. Sondereinzelkosten des Vertriebs (wie etwa Ausgangsfrachten) nicht „auf Kundenauftrag“ kontiert, sondern tatsächlich auf Ergebnisobjekt (Vorgangsart B). Um bei der Kontierung die An- bzw. Eingabe der Kundenauftragsposition zu erzwingen (um die CO-PA-Merkmale komplett zu …
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CO-PA-Merkmalsvalidierung bei Ergebnisobjektkontierung aus FI
Veröffentlicht von Ulrich Fahrnschon
am 23. Juli 2023
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