Die buchungskreisübergreifende Kalkulation ist nur für Kalkulationsarten relevant, die die legale Bewertungssicht fortschreiben. Mit der buchungskreisübergreifenden Kalkulation kann man „nur“ auf Herstellkostenschichtungen in anderen Buchungskreisen zugreifen und diese übernehmen bzw. die Kalkulationsergebnisse für alle Buchungskreise freigeben.
Im Gegensatz dazu verwendet die Konzernkalkulation eine Kalkulationsart mit der Bewertungssicht Konzernbewertung. Diese fokussiert auf die Ermittlung eines (Standard-)Preises aus Konzernsicht, der um Zwischengewinne bereinigt ist, die bei Lieferungen zwischen den beteiligten Buchungskreisen „legal“ entstehen.
Mit Hilfe von Partnerversionen kann bei der Konzernkalkulation eine separate Kostenschichtung für jeden beteiligten Partner erzeugt werden, die die Wertschöpfungsanteile jeder Produktionsstufe transparent macht.
Voraussetzung sowohl für die buchungskreisübergreifende als auch die Konzernkalkulation ist die Zugehörigkeit der beteiligten Buchungskreise zum selben Kostenrechnungskreis.
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