Storno der Abrechnung eines Fertigungsauftrags

Entgegen der „landläufigen“ Meinung, dass beim Belegstorno ein vorhandener Beleg komplett „umgedreht“ wird, werden beim Storno eines Abrechnungsbelegs zu einem Fertigungsauftrag einige Informationen neu ermittelt, darunter auch die MM-Kontenfindung bei der Abrechnung an Material.

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Sollte sich also die aktuelle Kontenfindung von der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Abrechnung gültigen Kontenfindung unterscheiden (dies könnte z.B. in Migrationsszenarien der Fall sein, wenn man zu migrierende Fertigungsaufträge temporär auf ein spezielles Migrationskonto abgerechnet hat), dann würde ein Abrechnungsstorno nicht automatisch die ursprünglich bebuchten Konten adressieren.

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